Rechtsanwalt Dr. Arnim Rosenbach

Philosophie Eine überzeugende anwaltliche Leistung beruht im Grunde auf wenigen Faktoren. An erster Stelle stehen die Zielsetzungen des Mandanten. Der Lebenssachverhalt ist im Dialog umfassend aufzuklären, um eine differenzierte Zielklärung und Problemerfassung zu gewährleisten. Dann tritt die genaue Analyse des anwendbaren Rechts hinzu. Gestaltungsspielräume sind auszuloten; die Chancen und Risiken der Handlungsmöglichkeiten wollen abgewogen sein.
Schließlich sind die Horizonte der weiteren Beteiligten zu berücksichtigen. Dies alles trifft gleichermaßen auf Konfliktbewältigungen wie auf Gestaltungsaufgaben zu.

Bei streitigen Auseinandersetzungen wählt der Rechtsanwalt das zweckmäßige Verfahren. Stehen Verteilungsaspekte im Vordergrund, ist unverändert ein Gerichtsverfahren das Mittel der Wahl, wenn bilaterale Verhandlungen scheitern. In manchen Fällen ist Mediation zu erwägen. Beispielsweise mag die Befriedigung der wesentlichen Interessen nur im Konsens möglich erscheinen, u.a. weil Rechtsansprüche fehlen. Gelegentlich beeinflussen auch nicht justiziable Gesichtspunkte, z.B. die Erhaltung einer geschäftlichen oder privaten Beziehung, den Konflikt nachhaltig. In diesen Fällen sind rein aggressive Strategien nicht empfehlenswert.

Mit den praktisch häufigen Gemengelagen kann ein Rechtsanwalt am besten umgehen, der das gesamte Spektrum der Konfliktlösungsmöglichkeiten aus eigener Erfahrung kennt.

Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte Wirtschaftsrecht (Immobilien, Gesellschaftsrecht, Bankrecht), Erbrecht, Mediation.
Postulationsfähigkeit Bayrisches Oberstes Landesgericht, alle Oberlandesgerichte, alle Landgerichte, alle Amtsgerichte
e-mail mail@rarosenbach.de
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© 2003 Kalinka Cichon für Dr. Arnim Rosenbach